OpenEstate Nutzungslizenz (Freeware)

Zwischen den OpenEstate-Entwicklerrn (nachfolgend als Lizenzgeber bezeichnet)
und dem Lizenznehmer wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.


1. Gegenstand

(a) Gegenstand dieser Lizenz sind Programme und Bibliotheken (nachfolgend als
Software bezeichnet), die im Rahmen des OpenEstate-Projektes erstellt und
veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu den OpenEstate-Projekten finden
Sie unter: http://www.openestate.org

(b) Der Lizenznehmer kann sich kostenlos auf der OpenEstate-Website registrieren
und einen individuellen Lizenzschlüssel für die Software beantragen. Die
Registrierung erfolgt unter folgender Adresse: http://dev.openestate.org


2. Rechte des Lizenznehmers

(a) Die Software kann kostenlos heruntergeladen, installiert und unbegrenzt
verwendet werden.

(b) Aktualisierungen der Software werden vom Lizenzgeber kostenlos
bereitgestellt.

(c) Die Software darf im privaten / persönlichen Umfeld beliebig vervielfältigt
und verbreitet werden.

(d) Bei Verbreitung / Vervielfältigung der Software mit kommerziellen Absichten,
ist die schriftliche Genehmigung der Lizenzgeber einzuholen.

(e) Die mit der Software erstellten Dateien sind frei von Rechten seitens der
Lizenzgeber und dürfen vom Lizenznehmer beliebig weiter verwendet werden.

(f) Die Software darf verwendet werden um eigene Erweiterungen (sog. Add-Ons) zu
entwickeln und zu vermarkten.

(g) Jeder registrierte Lizenznehmer hat einen individuellen Zugang zur
OpenEstate-Website und kann darüber mit den Entwicklern in Kontakt treten.


3. Pflichten des Lizenznehmers

(a) Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software ist
untersagt.

(b) Bei Vervielfältigung der Software müssen sämtliche Urheberrechtshinweise und
Lizenztexte erhalten bleiben.

(c) Die Lizenzdaten / Lizenzschlüssel sind vertraulich und dürfen nicht an
Dritte weiter gegeben werden.

(d) Die Software darf ohne Zustimmung des Lizenzgebers weder vermietet noch
verkauft werden.

(e) Bei Vermarktung eigener Erweiterungen (sog. Add-Ons) zur Software müssen die
existierenden Urheberrechtshinweise und Lizenztexte erhalten bleiben. Die Lizenz
der entwickelten Erweiterung kann frei gewählt werden, muss jedoch vereinbar mit
der OpenEstate-Nutzungslizenz und den Bibliotheks-Lizenzen sein.


4. Entzug der Nutzungslizenz

(a) Bei Verstoß gegen die Verpflichtungen in (3) ist der Lizenzgeber berechtigt,
die Nutzungslizenz zu entziehen.


5. Keine Gewährleistung
(a) Da die Software ohne jegliche Gebühren lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewährleistung für die Software, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte die Software „so, wie sie ist“ zur Verfügung, ohne Gewährleistung
irgendeiner Art, weder ausdrücklich noch implizit. Dieser Garantieausschluß gilt
auch – ohne darauf beschränkt zu sein – für Marktreife oder Verwendbarkeit für
einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich Qualität und
Leistungsfähigkeit der Software liegt bei Ihnen. Sollte sich die Software als
fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur
oder Korrektur sämtlich bei Ihnen.

(b) In keinem Fall, außer wenn dies durch geltendes Recht gefordert wird oder
schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der die Anwendung wie oben erlaubt verbreitet hat, Ihnen gegenüber für
irgendwelche Schäden haftbar. Dies gilt auch für jegliche allgemeine oder
spezielle Schäden, für Schäden durch Nebenwirkungen oder Folgeschäden, die sich
aus der Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der Software ergeben (das gilt
insbesondere – ohne darauf beschränkt zu sein – für Datenverluste, das
Hineinbringen von Ungenauigkeiten in irgendwelche Daten, für Verluste, die Sie
oder Dritte erlitten haben, oder für ein Unvermögen der Software, mit
irgendeiner anderen Software zusammenzuarbeiten), und zwar auch dann, wenn ein
Copyright-Inhaber oder ein Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
informiert worden ist.


Stand 17.05.2009