OpenEstate Nutzungslizenz (Freeware)

Zwischen den OpenEstate-Entwicklerrn (nachfolgend als Lizenzgeber bezeichnet)
und dem Lizenznehmer wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.


1. Gegenstand

(a) Gegenstand dieser Lizenz sind Programme und Bibliotheken (nachfolgend als
Software bezeichnet), die im Rahmen des OpenEstate-Projektes erstellt und
verffentlicht wurden. Weitere Informationen zu den OpenEstate-Projekten finden
Sie unter: http://www.openestate.org

(b) Der Lizenznehmer kann sich kostenlos auf der OpenEstate-Website registrieren
und einen individuellen Lizenzschlssel fr die Software beantragen. Die
Registrierung erfolgt unter folgender Adresse: http://dev.openestate.org


2. Rechte des Lizenznehmers

(a) Die Software kann kostenlos heruntergeladen, installiert und unbegrenzt
verwendet werden.

(b) Aktualisierungen der Software werden vom Lizenzgeber kostenlos
bereitgestellt.

(c) Die Software darf im privaten / persnlichen Umfeld beliebig vervielfltigt
und verbreitet werden.

(d) Bei Verbreitung / Vervielfltigung der Software mit kommerziellen Absichten,
ist die schriftliche Genehmigung der Lizenzgeber einzuholen.

(e) Die mit der Software erstellten Dateien sind frei von Rechten seitens der
Lizenzgeber und drfen vom Lizenznehmer beliebig weiter verwendet werden.

(f) Die Software darf verwendet werden um eigene Erweiterungen (sog. Add-Ons) zu
entwickeln und zu vermarkten.

(g) Jeder registrierte Lizenznehmer hat einen individuellen Zugang zur
OpenEstate-Website und kann darber mit den Entwicklern in Kontakt treten.


3. Pflichten des Lizenznehmers

(a) Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software ist
untersagt.

(b) Bei Vervielfltigung der Software mssen smtliche Urheberrechtshinweise und
Lizenztexte erhalten bleiben.

(c) Die Lizenzdaten / Lizenzschlssel sind vertraulich und drfen nicht an
Dritte weiter gegeben werden.

(d) Die Software darf ohne Zustimmung des Lizenzgebers weder vermietet noch
verkauft werden.

(e) Bei Vermarktung eigener Erweiterungen (sog. Add-Ons) zur Software mssen die
existierenden Urheberrechtshinweise und Lizenztexte erhalten bleiben. Die Lizenz
der entwickelten Erweiterung kann frei gewhlt werden, muss jedoch vereinbar mit
der OpenEstate-Nutzungslizenz und den Bibliotheks-Lizenzen sein.


4. Entzug der Nutzungslizenz

(a) Bei Versto gegen die Verpflichtungen in (3) ist der Lizenzgeber berechtigt,
die Nutzungslizenz zu entziehen.


5. Keine Gewhrleistung
(a) Da die Software ohne jegliche Gebhren lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewhrleistung fr die Software, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte die Software 'so, wie sie ist' zur Verfgung, ohne Gewhrleistung
irgendeiner Art, weder ausdrcklich noch implizit. Dieser Garantieausschlu gilt
auch - ohne darauf beschrnkt zu sein - fr Marktreife oder Verwendbarkeit fr
einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich Qualitt und
Leistungsfhigkeit der Software liegt bei Ihnen. Sollte sich die Software als
fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur
oder Korrektur smtlich bei Ihnen.

(b) In keinem Fall, auer wenn dies durch geltendes Recht gefordert wird oder
schriftlich zugesichert wurde, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein
Dritter, der die Anwendung wie oben erlaubt verbreitet hat, Ihnen gegenber fr
irgendwelche Schden haftbar. Dies gilt auch fr jegliche allgemeine oder
spezielle Schden, fr Schden durch Nebenwirkungen oder Folgeschden, die sich
aus der Benutzung oder der Unbenutzbarkeit der Software ergeben (das gilt
insbesondere - ohne darauf beschrnkt zu sein - fr Datenverluste, das
Hineinbringen von Ungenauigkeiten in irgendwelche Daten, fr Verluste, die Sie
oder Dritte erlitten haben, oder fr ein Unvermgen der Software, mit
irgendeiner anderen Software zusammenzuarbeiten), und zwar auch dann, wenn ein
Copyright-Inhaber oder ein Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden
informiert worden ist.


Stand 17.05.2009