Aufgabe Stabilerer Umgang mit nicht exportierbaren Immobilien
Bei der Vorbereitung eines Exportvorgangs soll es nicht sofort zum Abbruch kommen, wenn eine der zu exportierenden Immobilien nicht korrekt verarbeitet / geprüft werden kann.
Eckdaten
- Betroffene Version
- 1.0-beta27
- Zugewiesene Version
- 1.0-beta29
- Status
- erledigt
- Auflösung
- korrigiert
- Priorität
- normal
- Schweregrad
- Feature-Wunsch
- Aufwand
- keine Angabe
- Reproduzierbarkeit
- nicht anwendbar
- zuletzt bearbeitet am
- erzeugt am