Aufgabe §34c im Anbieterprofil soll außerhalb Deutschlands nicht dargestellt werden
Im Anbieterprofil kann ein beliebiger Text im Feld 'Gewerbeerlaubnis §34' hinterlegt werden. Dieser Text kann vom Programm an verschiedenen Stellen verwendet werden, z.B. in den PDF-Langexposés. Bei Immobilien-Anbietern mit Firmensitz außerhalb Deutschlands gilt §34 nicht.
Wenn ein anderer Firmensitz als Deutschland ausgewählt wurde:
(a) Soll im Anbieterprofil die abgekürzte Überschrift 'Gewerbeerlaubnis' dargestellt werden (ohne Verweis auf §34c).
(b) Soll im PDF-Langexposé die abgekürzte Überschrift 'Gewerbeerlaubnis' dargestellt werden (ohne Verweis auf §34c).
Eckdaten
- Zugewiesene Version
- 0.9.14.0
- Status
- erledigt
- Auflösung
- korrigiert
- Priorität
- normal
- Schweregrad
- Feature-Wunsch
- Aufwand
- keine Angabe
- Reproduzierbarkeit
- nicht anwendbar
- zuletzt bearbeitet am
- erzeugt am